Weitere Infos zu den angebotenen Kursen der

Führerscheinklassen

In den folgenen Führerscheinklassen bilde ich aus. Klappe das Textfeld mit einem Klick auf, um weitere Informationen zu der Klasse, wie z.B. Voraussetzungen und Preise, zu erhalten.

Mofa

Über die Mofa Prüfbescheinigung und was man mit dieser fahren darf

Der Mofa-Führerschein ist eigentlich kein Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung. Nach erfolgreichem Abschluss erlaubt die Prüfbescheinigung das Fahren von Mofas (Fahrräder mit Hilfsmotor) mit bis zu 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Außerdem ist für das Fahren von Personaltransportern, wie z.B. Segways auch eine Mofaprüfbescheinigung notwendig.

Es ist kein Vorbesitz eines anderen Führerscheins nötig.

Die Prüfbescheinigung muss wie ein Führerschein beim Fahren mitgeführt werden. Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind, benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung, stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden.

Mindestalter

15 Jahre

Frühestes Alter bei Anmeldung: 14,5 Jahre

Die praktische Prüfung kann 1 Monat vor dem 15. Geburtstag absolviert werden.

Die Theorieprüfung kann bereits 3 Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden.

Für eine Anmeldung mit unter 18 Jahre ist die Einwilligung der:des Erziehungs-berechtigten notwendig.

Benötigte Unterlagen & Dokumente

Keine Sorge: Wir kümmern uns um den Führerscheinantrag bei der Behörde. Dafür brauchen wir von Dir:

- Amtlicher Lichtbildausweis (gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis)

Befristung: Hat der Führerschein ein "Auslaufdatum"?

Die Fahrerlaubnis läuft nicht ab und ist nach Erhalt unbefristet gültig.

Ausbildung & Unterricht

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl der Ausbildungsstunden erschließt sich wie folgt:

Theoretische Ausbildung:
Mindestens 6 Doppelstunden á 90 Minuten Grundunterricht
Praktische Ausbildung:
Mindestens 1 Doppelstunden á 90 Minuten

Prüfung

Die Mofa-Prüfbescheinigung bedarf keiner praktischen Prüfung. Da es sich nicht um einen klassischen Führerschein handelt, reicht eine bestandene theoretische Prüfung aus.
Nach erfolgreich absolvierter Schulung erhalten Schüler:innen eine Ausbildungs-bescheinigung, mit der sie sich bei der zuständigen Prüfstelle (TÜV/DEKRA) zur Prüfung anmelden können.

Weitere Infos zu den Voraussetzungen und dem Ablauf der Prüfungen findest Du unter diesem Link auf der Webseite des Tüv Nord.

Ausbildung & Unterricht

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl der Ausbildungsstunden erschließt sich wie folgt:

Theoretische Ausbildung:
Mindestens 6 Doppelstunden á 90 Minuten Grundunterricht
Praktische Ausbildung:
Mindestens 1 Doppelstunden á 90 Minuten

Kosten


- Grundbetrag: 200,00 €

- Gebühren für die theoretische Prüfung (DEKRA/TÜV): 23,80€


- Zzgl. Kosten für das Lehrmaterial und für die benötigte Dokumente/Unterlagen

A1 ("Kleiner Motorradführerschein")

Über den A1-Führerschein und was damit gefahren werden darf



Der Führerschein der Klasse A1 ermöglicht den Einstieg in die Motorradwelt und kann bereits ab 16 Jahren erworben werden. Der A1-Führerschein stellt die erste Stufe der Motorrad-Führerscheine dar, gefolgt vom Führerschein der Klasse A2, der ab einem Mindestalter von 18 Jahren erworben werden kann, und schließlich dem A-Führerschein, der ab einem Mindestalter von 20 Jahren möglich ist. Das Stufensystem zielt darauf ab, eine schrittweise Steigerung zu ermöglichen und die Fahrer behutsam an steigende Motorleistungen heranzuführen.

Dieser kleine Motorrad-Führerschein erlaubt auch das Fahren von Rollern (Klasse AM). Es ist ein Direkteinstieg möglich; das heißt, dass kein Vorbesitz eines anderen Führerscheins notwendig ist.

Im Vergleich zum größeren Motorrad bewegt man sich hier jedoch in gemäßigterem Tempo. Der Roller darf eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben, was ihn zum idealen Einstiegsfahrzeug in die Welt der Zweiräder macht.

Genau genommen darf mit dem A1-Führerschein diese Fahrzeuge gefahren werden:

Krafträder mit:
- Hubraum max. 125 ccm
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und:
- Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW

Mindestalter

16 Jahre

Frühestes Alter bei Anmeldung: 15,5 Jahre

Die praktische Prüfung kann 1 Monat vor dem 16. Geburtstag absolviert werden.

Die Theorieprüfung kann bereits 3 Monate vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden.

Für eine Anmeldung mit unter 18 Jahre ist die Einwilligung der:des Erziehungsberechtigten notwendig.

Benötigte Unterlagen & Dokumente

Keine Sorge: Wir kümmern uns um den Führerscheinantrag bei der Behörde. Dafür brauchen wir von Dir:

- Biometrisches Passbild für die Ausstellung
- Sehtest-Ergebnisse (Sehtest muss bestanden sein)
- Erste-Hilfe-Kurs-Bescheinigung (muss absolviert worden sein)
- Amtlicher Lichtbildausweis (gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis)

Du kannst Dich auch ohne die Dokumente schon zum Führerschein anmelden und diese dann zeitnah nachreichen.

Befristung: Hat der Führerschein ein "Auslaufdatum"?

Befristung:
Die Fahrerlaubnis läuft nicht ab. Allerdings ist das Dokument "nur" 15 Jahre gültig.

Das heißt: Spätestens nach 15 Jahren nach Erhalt des Führerscheins musst Du ein neues Dokument beantragen, das dann wieder 15 Jahre gültig ist.

Ausbildung & Unterricht

Theoretische Ausbildung:
Ohne Vorbesitz eines anderen Führerscheins:
- mindestens 16 Doppelstunden á 90 Minuten Theorieunterricht (davon 4 klassenspezifischer Unterricht)

Mit Vorbesitzer eines anderen Führerscheins:
- 10 Doppelstunden á 90 Minuten Theorieunterricht (davon 4 klassenspezifischer Unterricht)

Praktische Ausbildung:
Mindestens 12 Doppelstunden (je 90 Minuten), bestehend aus Sonderfahrten:
- 5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landesstraßen („Überlandfahrt“)
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit („Nachtfahrt“)

Prüfung


Um den Führerschein der Klasse A1 zu bekommen, müssen zunächst eine theoretische und dann eine praktische Prüfung bei TÜV/DEKRA erfolgen.

Die praktische Fahrprüfung darf nur absolviert werden, wenn die theoretische Prüfung bestanden wurde. Wenn bereits ein A1- Führerschein vorhanden ist, muss lediglich die praktische Prüfung abgelegt werden.

Die jeweiligen Prüfungen werden erst dann angetreten, wenn der Unterricht erfolgreich abgeschlossen wurde, das heißt: Zur theoretischen Prüfung gehen Fahrschüler:innen erst dann, wenn die notwendigen theoretischen Unterrichtsstunden absolviert wurden. Sie bekommen dann eine Bescheinigung von der Fahrschule über den Abschluss der theoretischen Ausbildung, die zur Prüfung beim TÜV oder DEKRA vorgelegt wird.

Nach der theoretischen Ausbildung kann mit den Fahrstunden begonnen werden. Wenn auch dann der praktische Fahrunterricht abgeschlossen wurde und die Fahrschüler:innen sicher fahren und nach Einschätzung der Fahrschule ausreichend ausgebildet sind, kann auch die praktische Prüfung absolviert werden.

Die bestandene Theorieprüfung darf nicht länger als 12 Monate her sein, bevor die praktische Prüfung absolviert wird.

Die praktische Fahrprüfung darf nur absolviert werden, wenn die theoretische Prüfung bestanden wurde.


Weitere Infos zu den Voraussetzungen und dem Ablauf der Prüfungen findest Du unter diesem Link auf der Webseite des Tüv Nord.

Kosten


- Grundbetrag: 380,00€ (bei Zweiterwerb, d.h., wenn schon ein Führerschein bei uns gemacht wurde: 180,00€)
- Grundbetrag, wenn die Klassen B und A1 zusammen gemacht werden: 420,00€ (für beide Klassen zusammen)
- Theoretische Prüfung: 40,00€
- Praktische Prüfung: 170,00€
- Fahrstunde (á 45 Minuten): 61,00€
- Fahrstunde auf Bundes- und Landstraßen: 71,00€
- Fahrstunde auf Autobahnen: 71,00€
- Fahrstunde bei Dämmerung und Dunkelheit („Nachtfahrt“): 71,00€
- Nicht rechtzeitig abgesagte Fahrstunde: 60,00€

- Zzgl. Kosten für das Lehrmaterial und für die benötigte Dokumente/Unterlagen

A2 ("Aufbauführerschein")

Über den A2-Führerschein und was damit gefahren werden darf



Der Führerschein der Klasse A2 baut auf dem A1-Führerschein auf und stellt die mittlere Stufe der drei Motorradführerscheine dar. Durch dieses stufenweise System haben junge Menschen die Möglichkeit, bereits ab 16 Jahren mit dem "kleinen" Motorradführerschein (A1) zu beginnen. Nach zwei Jahren können sie auf den A2-Führerschein umsteigen, der das Fahren leistungsstärkerer Maschinen (bis zu 35 kW) erlaubt. Nach weiteren 2 Jahren besteht die Option, den unbeschränkten A-Motorradführerschein zu erlangen, der keine Leistungsbeschränkungen mehr vorsieht. Dieser Ansatz ermöglicht eine schrittweise Steigerung der Motorradleistung entsprechend der erworbenen Fahrpraxis.

Dieser Motorrad-Führerschein in der Klasse A2 erlaubt sowohl das Fahren von Rollern (Klasse AM) und Krafträder der Klasse A1 undKrafträder mit:
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
- Nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet

Wenn zuvor kein A1-Führerschein gemacht wurde, dann ist auch ein Direkteinstieg ab 18 Jahren möglich; das heißt, dass kein Vorbesitz eines anderen Führerscheins notwendig ist.

Mindestalter

18 Jahre

Frühestes Alter bei Anmeldung: 17,5 Jahre

Die praktische Prüfung kann 1 Monat vor dem 18. Geburtstag absolviert werden.

Die Theorieprüfung kann bereits 3 Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden.

Für eine Anmeldung mit unter 18 Jahre ist die Einwilligung der:des Erziehungsberechtigten notwendig.

Benötigte Unterlagen & Dokumente

Keine Sorge: Wir kümmern uns um den Führerscheinantrag bei der Behörde. Dafür brauchen wir von Dir:

- Biometrisches Passbild für die Ausstellung
- Sehtest-Ergebnisse (Sehtest muss bestanden sein)
- Erste-Hilfe-Kurs-Bescheinigung (muss absolviert worden sein)
- Amtlicher Lichtbildausweis (gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis)

Du kannst Dich auch ohne die Dokumente schon zum Führerschein anmelden und diese dann zeitnah nachreichen.

Befristung: Hat der Führerschein ein "Auslaufdatum"?

Befristung:
Die Fahrerlaubnis läuft nicht ab. Allerdings ist das Dokument "nur" 15 Jahre gültig.

Das heißt: Spätestens nach 15 Jahren nach Erhalt des Führerscheins musst Du ein neues Dokument beantragen, das dann wieder 15 Jahre gültig ist.

Ausbildung & Unterricht

Theoretische Ausbildung:
Ohne Vorbesitz eines anderen Führerscheins:
- mindestens 16 Doppelstunden á 90 Minuten Theorieunterricht (davon 4 klassenspezifischer Unterricht)

Mit Vorbesitzer eines anderen Führerscheins:
- 10 Doppelstunden á 90 Minuten Theorieunterricht (davon 4 klassenspezifischer Unterricht)

Wenn Du bereits die Klasse A1 mindestens 2 Jahre lang hast, müssen die Theoriestunden und die Theorieprüfung nicht abgeleistet werden.

Praktische Ausbildung:

Wenn bisher kein A1-Führerschein gemacht wurde:
Mindestens 12 Doppelstunden (je 90 Minuten), bestehend aus Sonderfahrten plus benötigte Übungsfahrten zur Erlangung der Fahrsicherheit (je nach Voraussetzung der Schüler:in unterschiedlich).
Benötigte Sonderfahrten:
- 5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landesstraßen („Überlandfahrt“)
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit („Nachtfahrt“)

Wenn ein A1-Führerscheins weniger als 2 Jahre im Besitz ist:
Es sind neben den normalen Übungsfahrten (Anzahl variiert je nach Kompetenz und Sicherheit der Schülerin/des Schülers) reduzierte Sonderfahren notwendig:
- 3 Fahrten auf Bundes-  und Landstraßen
- 2 Fahrten auf der Autobahn
- 1 Fahrt in Dämmerung und Dunkelheit

Wenn ein A1-Führerschein seit über 2 Jahren im Besitz ist:
Es sind keine extra Sonderfahren notwendig, sondern nur normale Übungsstunden, um die Fahrsicherheit und -kompetenz zu erlangen (Anzahl variiert je nach Kompetenz und Sicherheit der Schülerin/des Schülers).

Prüfung


Um den Führerschein der Klasse A2 zu bekommen, müssen zunächst eine theoretische und dann eine praktische Prüfung bei TÜV/DEKRA erfolgen.

Die praktische Fahrprüfung darf nur absolviert werden, wenn die theoretische Prüfung bestanden wurde. Wenn bereits ein A1- Führerschein vorhanden ist, muss lediglich die praktische Prüfung abgelegt werden.

Die jeweiligen Prüfungen werden erst dann angetreten, wenn der Unterricht erfolgreich abgeschlossen wurde, das heißt: Zur theoretischen Prüfung gehen Fahrschüler:innen erst dann, wenn die notwendigen theoretischen Unterrichtsstunden absolviert wurden. Sie bekommen dann eine Bescheinigung von der Fahrschule über den Abschluss der theoretischen Ausbildung, die zur Prüfung beim TÜV oder DEKRA vorgelegt wird.

Nach der theoretischen Ausbildung kann mit den Fahrstunden begonnen werden. Wenn auch dann der praktische Fahrunterricht abgeschlossen wurde und die Fahrschüler:innen sicher fahren und nach Einschätzung der Fahrschule ausreichend ausgebildet sind, kann auch die praktische Prüfung absolviert werden.

Die bestandene Theorieprüfung darf nicht länger als 12 Monate her sein, bevor die praktische Prüfung absolviert wird.

Die praktische Fahrprüfung darf nur absolviert werden, wenn die theoretische Prüfung bestanden wurde.


Weitere Infos zu den Voraussetzungen und dem Ablauf der Prüfungen findest Du unter diesem Link auf der Webseite des Tüv Nord.

Kosten


- Grundbetrag: 250,00€ (bei Zweiterwerb, wenn schon eine Führerschein bei uns absolviert wurde: 180,00€)
- Grundbetrag, wenn Klasse B und A2 zusammen gebucht werden: 420,00€ (für beide Klassen)
- Theoretische Prüfung: 40,00€
- Praktische Prüfung: 170,00€
- Fahrstunde (á 45 Minuten): 61,00€
- Fahrstunde auf Bundes- und Landstraßen: 71,00€
- Fahrstunde auf Autobahnen: 71,00€
- Fahrstunde bei Dämmerung und Dunkelheit („Nachtfahrt“): 71,00€
- Nicht rechtzeitig abgesagte Fahrstunde: 60,00€

- Zzgl. Kosten für das Lehrmaterial und für die benötigte Dokumente/Unterlagen

A ("Großer Motorradführerschein")

Über den A-Führerschein und was damit gefahren werden darf



Mit dem Führerschein der Klasse A bist du berechtigt, alle Motorräder ohne Leistungsbeschränkung zu fahren. Es ist der letzte Führerschein in dem Stufen-Programm der Motorrad-Führerscheine.

Es gibt zwei Möglichkeiten, diesen Führerschein zu erwerben:

1. Wenn Du nicht im Besitz der Klasse A2 bist, kannst Du direkt in die Klasse A einsteigen, jedoch musst Du dafür mindestens 24 Jahre alt sein. Eine Ausnahme besteht, wenn Du deine Fahrerlaubnis auf das Führen von Trikes über 15 kW Leistung beschränkst; in diesem Fall reicht ein Mindestalter von 21 Jahren.

2. Wenn Du bereits mindestens 2 Jahre im Besitz der Klasse A2 bist, beträgt das Mindestalter 20 Jahre, da Du bereits Erfahrung auf Motorrädern gesammelt hast. Ein weiterer Vorteil ist, dass Du nicht erneut die Theorieprüfung ablegen musst. Die praktische Prüfung ist jedoch erforderlich, da Du nun mit einem ungedrosselten Motorrad unterwegs bist. Übungsstunden sind auch in diesem Fall notwendig, um die sichere Beherrschung des leistungsstärkeren Fahrzeugs zu gewährleisten.

Dieser Motorrad-Führerschein in der Klasse A erlaubt auch das Fahren von Rollern (Klasse AM) und Krafträder der Klasse A1 und A2. Man darf in der Klasse A ohne einen extra Führerschein einen Beiwagen führen. Dieser erfordert allerdings besondere Kenntnisse und Fertigkeiten.

Mit dem A-Führerschein fallen die Begrenzungen der Klasse A1 und A2 weg. Entsprechend kann man mit dem Führerschein der Klasse A folgende Fahrzuge fahren:

Krafträder mit:
- Hubraum über 50 ccm
- oder bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:
- Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern:
- Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
- Leistung über 15 kW

Mindestalter

- 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg, wenn kein Vorbesitz der Klassen A1 oder A2 vorhanden ist
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW (z.B. Trikes)
- 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren

Die praktische Prüfung kann 1 Monat vor Erlangen des Mindestalters absolviert werden.

Die Theorieprüfung kann bereits 3 Monate vor des Mindestalters abgelegt werden.

Eine Anmeldung zum Führerschein kann bereits 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters erfolgen.

Benötigte Unterlagen & Dokumente

Keine Sorge: Wir kümmern uns um den Führerscheinantrag bei der Behörde. Dafür brauchen wir von Dir:

- Biometrisches Passbild für die Ausstellung
- Sehtest-Ergebnisse (Sehtest muss bestanden sein)
- Erste-Hilfe-Kurs-Bescheinigung (muss absolviert worden sein)
- Amtlicher Lichtbildausweis (gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis)

Du kannst Dich auch ohne die Dokumente schon zum Führerschein anmelden und diese dann zeitnah nachreichen.

Befristung: Hat der Führerschein ein "Auslaufdatum"?

Befristung:
Die Fahrerlaubnis läuft nicht ab. Allerdings ist das Dokument "nur" 15 Jahre gültig.

Das heißt: Spätestens nach 15 Jahren nach Erhalt des Führerscheins musst Du ein neues Dokument beantragen, das dann wieder 15 Jahre gültig ist.

Ausbildung & Unterricht

Theoretische Ausbildung:
Ohne Vorbesitz eines anderen Führerscheins:
- mindestens 16 Doppelstunden á 90 Minuten Theorieunterricht (davon 4 klassenspezifischer Unterricht)

Mit Vorbesitzer eines anderen Führerscheins:
- 10 Doppelstunden á 90 Minuten Theorieunterricht (davon 4 klassenspezifischer Unterricht)

Wenn Du bereits die Klasse A1 mindestens 2 Jahre lang hast, müssen die Theoriestunden und die Theorieprüfung nicht abgeleistet werden.

Praktische Ausbildung:

Wenn bisher kein A1-Führerschein gemacht wurde:
Mindestens 12 Doppelstunden (je 90 Minuten), bestehend aus Sonderfahrten plus benötigte Übungsfahrten zur Erlangung der Fahrsicherheit (je nach Voraussetzung der Schüler:in unterschiedlich).
Benötigte Sonderfahrten:
- 5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landesstraßen („Überlandfahrt“)
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit („Nachtfahrt“)

Wenn ein A1-Führerscheins weniger als 2 Jahre im Besitz ist:
Es sind neben den normalen Übungsfahrten (Anzahl variiert je nach Kompetenz und Sicherheit der Schülerin/des Schülers) reduzierte Sonderfahren notwendig:
- 3 Fahrten auf Bundes-  und Landstraßen
- 2 Fahrten auf der Autobahn
- 1 Fahrt in Dämmerung und Dunkelheit

Wenn ein A1-Führerschein seit über 2 Jahren im Besitz ist:
Es sind keine extra Sonderfahren notwendig, sondern nur normale Übungsstunden, um die Fahrsicherheit und -kompetenz zu erlangen (Anzahl variiert je nach Kompetenz und Sicherheit der Schülerin/des Schülers).

Prüfung


Um den Führerschein der Klasse A zu bekommen, müssen zunächst eine theoretische und dann eine praktische Prüfung bei TÜV/DEKRA erfolgen.

Die praktische Fahrprüfung darf nur absolviert werden, wenn die theoretische Prüfung bestanden wurde. Wenn bereits ein A1- Führerschein vorhanden ist, muss lediglich die praktische Prüfung abgelegt werden.

Die jeweiligen Prüfungen werden erst dann angetreten, wenn der Unterricht erfolgreich abgeschlossen wurde, das heißt: Zur theoretischen Prüfung gehen Fahrschüler:innen erst dann, wenn die notwendigen theoretischen Unterrichtsstunden absolviert wurden. Sie bekommen dann eine Bescheinigung von der Fahrschule über den Abschluss der theoretischen Ausbildung, die zur Prüfung beim TÜV oder DEKRA vorgelegt wird.

Nach der theoretischen Ausbildung kann mit den Fahrstunden begonnen werden. Wenn auch dann der praktische Fahrunterricht abgeschlossen wurde und die Fahrschüler:innen sicher fahren und nach Einschätzung der Fahrschule ausreichend ausgebildet sind, kann auch die praktische Prüfung absolviert werden.

Die bestandene Theorieprüfung darf nicht länger als 12 Monate her sein, bevor die praktische Prüfung absolviert wird.

Die praktische Fahrprüfung darf nur absolviert werden, wenn die theoretische Prüfung bestanden wurde.


Weitere Infos zu den Voraussetzungen und dem Ablauf der Prüfungen findest Du unter diesem Link auf der Webseite des Tüv Nord.

Kosten


- Grundbetrag: 250,00€ (bei Zweiterwerb, wenn schon ein Führerschein bei uns absolviert wurde: 180,00€)
- Grundbetrag, wenn Klasse B und A zusammen gebucht werden: 420,00€
- Theoretische Prüfung: 40,00€
- Praktische Prüfung: 170,00€
- Fahrstunde (á 45 Minuten): 61,00€
- Fahrstunde auf Bundes- und Landstraßen: 71,00€
- Fahrstunde auf Autobahnen: 71,00€
- Fahrstunde bei Dämmerung und Dunkelheit („Nachtfahrt“): 71,00€
- Nicht rechtzeitig abgesagte Fahrstunde: 60,00€

- Zzgl. Kosten für das Lehrmaterial und für die benötigte Dokumente/Unterlagen

L ("Traktorführerschein")

Über den Führerschein in Klasse L

Der Führerschein der Klasse L ist der ''kleine'' Traktorführerschein, der es erlaubt, ab 16 Jahren land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten durchzuführen. Die Höchst-geschwindigkeit beträgt dabei 40 km/h, und mit Anhänger darf maximal 25 km/h gefahren werden.

Es ist ein Direkteinstieg möglich, das heißt, ein Vorbesitz eines anderen Führerscheines ist nicht notwendig.

Mit dem Besitz des Führerschein in der Klasse B, hat man automatisch den L-Führerschein.

Mindestalter

16 Jahre

Die Theorieprüfung kann bereits 3 Monate vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden.
Zum Führerschein kann man sich bereits ca. 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters anmelden.

Für eine Anmeldung mit unter 18 Jahre ist die Einwilligung der:des Erziehungsberechtigten notwendig.


Was darf man mit dem Führerschein der Klasse L fahren?

Zugmaschinen:
- für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
- mit einer bauartbestimmten Hochgeschwindigkeit von max. 40km/h
- mit Anhänger darf max. 40km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen
- für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
- mit einer bauartbestimmten Hoch-geschwindigkeit von max. 25km/h
- auch mit Anhänger

Darunter fallen auch Flurförderzeuge, Mofas und Gabelstapler (bis max. 25 km/h).

Benötigte Unterlagen & Dokumente

Keine Sorge: Wir kümmern uns um den Führerscheinantrag bei der Behörde. Dafür brauchen wir von Dir:

- Biometrisches Passbild für die Ausstellung
- Sehtest-Ergebnisse (Sehtest muss bestanden sein)
- Erste-Hilfe-Kurs-Bescheinigung (muss absolviert worden sein)
- Amtlicher Lichtbildausweis (gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis)

Du kannst Dich auch ohne die Dokumente schon zum Führerschein anmelden und diese dann zeitnah nachreichen.

Befristung: Hat der Führerschein ein "Auslaufdatum"?

Die Fahrerlaubnis läuft nicht ab: Es gibt keine Befristung.

Ausbildung & Unterricht


Es ist keine praktische Ausbildung vorgesehen, allerdings eine theoretische:

Ohne Vorbesitz eines anderen Führerscheins mindestens 12 Doppelstunden á 90 Minuten:
- davon mindestens 10 Doppelstunden Grundunterricht
- und mindestens 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Prüfung


Um den Führerschein der Klasse L zu bekommen, muss lediglich eine theoretische Prüfung TÜV/DEKRA nach der Theorieausbildung erfolgen.

Kosten



-Grundbetrag: 380,00€ (bei Zweiterwerb, also wenn schon ein Führerschein bei uns absolviert wurde: 180,00€)
- Grundbetrag, wenn die Klassen AM und L zusammen absolviert werden: 400,00€ (für beide Klassen zusammen)
- Theoretische Prüfung: 40,00€

- Zzgl. Kosten für das Lehrmaterial und für die benötigte Dokumente/Unterlagen

B/BF17/B78/B197 ("Autoführerschein")

Über die Klasse B mit ihren Schlüsselzahlen

Erläuterung zu den verschiedenen Schlüsselzahlen:

Der Führerschein Klasse B ist der klassische Autoführerschein. Schlüsselzahlen werden auf der Rückseite des Führerscheins vermerkt. Sie kennzeichnen Auflagen, Beschränkungen und Zusatzangaben der jeweiligen Fahrerlaubnis und sind im Feld 12 eingetragen. In der Liste der Schlüsselzahlen sind die der Europäischen Union (EU) sowie nationale Schlüsselzahlen aufgeführt. Die nationalen Schlüsselungen gelten nur im Inland.

Coco's Fahrschule bildet mit folgenden Schlüsselzahlen aus:

B78: Ausbildung und Prüfung nur auf dem Automatikfahrzeug. Es dürfen anschließend nur Automatikfahrzeug gefahren werden.

B96: Auch bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich um keine eigenständige Führerscheinklasse, sondern um eine zusätzliche Bemerkung, die in Spalte 12 auf der Rückseite des Führerscheins eingetragen wird. Die Schlüsselzahl berechtigt das ziehen von schwereren Anhängern und kann zusätzlich im Rahmen zur Prüfung der Klasse B erworben werden.
Weitere Infos zum Führerschein dieser Schlüsselzahl findest Du eine Spalte unter dieser.

B197: Eine kombinierte Ausbildung mit Schalt- und Automatikfahrzeug. Die praktische Prüfung findet auf Automatik statt, trotzdem berechtigt der Führerschein B197 zum Führen eines Schaltwagens.

BF17: Der Führerschein, der ab 17 Jahren gemacht werden kann. Schüler:innen dürfen mit dem BF17 Führerschein schon mit 17 Jahren mit einer im Führerschein eingetragenen Begleitung ein Jahr bis zu ihrem 18 Lebensjahr fahren.

Sonstiges:
Mit dem Führerschein in der Klasse B erhält man automatisch die Fahrerlaubnis der Klassen AM und L.

Mindestalter

Grundsätzliches Mindestalter:
18 Jahre

Die Theorieprüfung kann bereits 3 Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden.
Die praktische Prüfung kann 1 Monat vor dem 18. Geburtstag absolviert werden.

Mindestalter bei BF17:
17 Jahre (mind. 16,5 Jahre bei Anmeldung in der Fahrschule)

Die Theorieprüfung kann bereits 3 Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
Die praktische Prüfung kann 1 Monat vor dem 17. Geburtstag absolviert werden.

Für eine Anmeldung mit unter 18 Jahre ist die Einwilligung der:des Erziehungsberechtigten notwendig.

Was darf man mit dem Führerschein der Klasse B fahren?

Kraftfahrzeuge (außer Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A):
- unter einem Gesamtgewicht von 3500kg
- mit max. 8 Sitzplätzen (ohne Fahrer:in)
- Anhänger bis max. 750kg sind immer erlaubt
- Anhänger, die schwerer als 750 kg sind, sind nur dann erlaubt, wenn die Fahrzeugkombination nicht mehr mehr als 3500kg wiegt

Trikes dürfen im Inland gefahren werden; über 15 kW Leistung allerdings erst mit 21 Jahren.

Benötigte Unterlagen & Dokumente

Keine Sorge: Wir kümmern uns um den Führerscheinantrag bei der Behörde. Dafür brauchen wir von Dir:

- Biometrisches Passbild für die Ausstellung
- Sehtest-Ergebnisse (Sehtest muss bestanden sein)
- Erste-Hilfe-Kurs-Bescheinigung (muss absolviert worden sein)
- Amtlicher Lichtbildausweis (gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis)
- Bei BF17: Führerschein- und Ausweiskopie der Begleitperson(en)

Du kannst Dich auch ohne die Dokumente schon zum Führerschein anmelden und diese dann zeitnah nachreichen.

Befristung: Hat der Führerschein ein "Auslaufdatum"?

Befristung:
Die Fahrerlaubnis läuft nicht ab. Allerdings ist das Dokument "nur" 15 Jahre gültig.

Das heißt: Spätestens nach 15 Jahren nach Erhalt des Führerscheins musst Du ein neues Dokument beantragen, das dann wieder 15 Jahre gültig ist.

Ausbildung & Unterricht


Theoretische Ausbildung:

Ohne Vorbesitz eines anderen Führerscheins mindestens 14 Doppelstunden á 90 Minuten:
- davon mindestens 10 Doppelstunden Grundunterricht
- und mindestens 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Mit Vorbesitz eines anderen Führerscheins mindestens 8 Doppelstunden á 90 Minuten:
- davon mindestens 6 Doppelstunden Grundunterricht
- und mindestens 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Praktische Ausbildung:
- Mindestens 12 Doppelstunden (je 90 Minuten), bestehend aus Sonderfahrten plus benötigte Übungsfahrten zur Erlangung der Fahrsicherheit (je nach Voraussetzung der Schüler:in unterschiedlich).

Benötigte Sonderfahrten:
- 5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landesstraßen („Überlandfahrt“)
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen
- Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit („Nachtfahrt“)

Prüfung


Um den Führerschein der Klasse B zu bekommen, müssen zunächst eine theoretische und dann eine praktische Prüfung bei TÜV/DEKRA erfolgen.

Die praktische Fahrprüfung darf nur absolviert werden, wenn die theoretische Prüfung bestanden wurde. Wenn bereits ein A1- Führerschein vorhanden ist, muss lediglich die praktische Prüfung abgelegt werden.

Die jeweiligen Prüfungen werden erst dann angetreten, wenn der Unterricht erfolgreich abgeschlossen wurde, das heißt: Zur theoretischen Prüfung gehen Fahrschüler:innen erst dann, wenn die notwendigen theoretischen Unterrichtsstunden absolviert wurden. Sie bekommen dann eine Bescheinigung von der Fahrschule über den Abschluss der theoretischen Ausbildung, die zur Prüfung beim TÜV oder DEKRA vorgelegt wird.

Nach der theoretischen Ausbildung kann mit den Fahrstunden begonnen werden. Wenn auch dann der praktische Fahrunterricht abgeschlossen wurde und die Fahrschüler:innen sicher fahren und nach Einschätzung der Fahrschule ausreichend ausgebildet sind, kann auch die praktische Prüfung absolviert werden.

Die bestandene Theorieprüfung darf nicht länger als 12 Monate her sein, bevor die praktische Prüfung absolviert wird.

Die praktische Fahrprüfung darf nur absolviert werden, wenn die theoretische Prüfung bestanden wurde.

Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden.

Weitere Infos zu den Voraussetzungen und dem Ablauf der Prüfungen findest Du unter diesem Link auf der Webseite des Tüv Nord.

Kosten

Die Kosten für den Führerschein variieren von Person zu Person, denn sie berechnen sich aus den genommenen Fahrstunden, Unterrichtsmaterialien, benötigte Dokumente und Unterlagen, Prüfungs-Anmeldegebühren und der Grundgebühr, die die Fahrschul-Verwaltungsgebühren und den theoretischen Unterricht beinhaltet.

-Grundbetrag: 380,00€ (bei Zweiterwerb, also wenn schon ein Führerschein bei uns absolviert wurde: 180,00€)
- Grundbetrag, wenn Klasse B und A1 oder A2 zusammen gebucht werden: 420,00€ (für beide Klassen zusammen)
- Theoretische Prüfung: 40,00€
- Praktische Prüfung: 160,00€
- Fahrstunde (á 45 Minuten): 58,00€
- Fahrstunde auf Bundes- und Landstraßen: 68,00€
- Fahrstunde auf Autobahnen: 68,00€
- Fahrstunde bei Dämmerung und Dunkelheit („Nachtfahrt“): 68,00€
- Nicht rechtzeitig abgesagte Fahrstunde: 60,00€

- Zzgl. Kosten für das Lehrmaterial und für die benötigte Dokumente/Unterlagen

B96 ("Kleiner Anhägerführerschein")

Über die Schlüsselzahl 96: Was ist die Erweiterung auf B96, was wird für diese benötigt und was darf man damit fahren?

Häufig hört man vom Führerschein B96, jedoch handelt es sich nicht um eine eigene Führerscheinklasse im klassischen Sinne, sondern um eine Erweiterung der Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B.

Daher ist der Vorbesitz des Führerscheins der Klasse B oder BF17 notwendig. Die Schlüsselzahl 96 kann auch zusammen mit diesem erworben werden.

Mit dem "normalen" Autoführerschein in der Klasse B darfst Du nur dann Anhänger fahren, die schwerer als 750 Kg sind, wenn die Fahrzeugkombination (z.B. Auto und Anhänger) nicht schwerer als 3500kg wiegt.

Mit der Erweiterung der Führerscheinklasse B um die Schlüsselzahl 96 darfst Du Anhänger fahren, die schwerer als 750 Kg sind und die Fahrzeugkombination darf maximal 4250 Kg wiegen. Man braucht diese Erweiterung häufig z.B. um Pferdehänger oder Wohnmobile fahren zu dürfen.

Die Schlüsselzahl wird im Führerschein vermerkt und hat in der gesamten EU ihre Gültigkeit.

Mindestalter

18 Jahre, bei BF17: 17 Jahre

Für eine Anmeldung mit unter 18 Jahre ist die Einwilligung der:des Erziehungs-berechtigten notwendig.

Benötigte Unterlagen & Dokumente

Keine Sorge: Wir kümmern uns um den Führerscheinantrag bei der Behörde. Dafür brauchen wir von Dir:

- Biometrisches Passbild für die Ausstellung
- Sehtest-Ergebnisse (Sehtest muss bestanden sein)
- Ausweis- und Führerscheinkopie

Wenn die Schlüsselzahl mit dem Führerschein der Klasse B zusammen erworben wird, reichen die für den Führerschein benötigten Dokumente aus.

Befristung: Hat der Führerschein ein "Auslaufdatum"?

Befristung:
Die Fahrerlaubnis läuft nicht ab. Allerdings ist das Dokument "nur" 15 Jahre gültig.

Das heißt: Spätestens nach 15 Jahren nach Erhalt der Erweiterung musst Du ein neues Dokument beantragen, das dann wieder 15 Jahre gültig ist.

Ausbildung & Unterricht



Die Schulung besteht aus drei Teilen:

Theorie: 2,5 Stunden á 60 Minuten
Praktische Übungen: 3,5 Stunden á 60 Minuten
Fahren im Realverkehr: 1 Stunde á 60 Minuten

Prüfung

Da es sich nicht um einen Führerschein im klassischen Sinne, sondern um eine Erweiterung des Führerscheins der Klasse B handelt, ist keine gesonderte Fahrprüfung notwendig, sondern lediglich extra Fahr- und Theoriestunden.

Wir stellen Dir bei erfolgreicher Ausbildung eine Teilnahmebescheinigung aus, mit der Du Dir die Schlüsselzahl 96 in Deinen Führerschein eintragen lassen kannst.

Kosten

- Kursentgelt für die Fahrschulung: 600,00€
- Grundbetrag, wenn Klasse B und B96 zusammen gebucht werden: 420,00€
- Fahrstunde (á 45 Minuten): 58,00€
- Nicht rechtzeitig abgesagte Fahrstunde: 60,00€

- Zzgl. Kosten für das Lehrmaterial und für die benötigte Dokumente/Unterlagen
- Wenn die Schlüsselzahl in die Führerschein nachgetragen werden muss, muss eine Gebühr bei der zuständigen Behörde für die Nachtragung gezahlt werden.

BE ("Großer Anhängerführerschein")

Über die Klasse BE

Mit dem Führerschein der Klasse BE erhältst Du die Berechtigung "große" Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3500kg zu ziehen, beispielsweise für den Transport von Sportbooten.

Im Gegensatz zum Führerschein der Klasse B ist keine Theorieprüfung erforderlich, allerdings musst Du Dein praktisches Können in einer praktischen Prüfung unter Beweis stellen.

Der Vorbesitz eines Führerscheins der Klasse B ist erforderlich. Es können auch beide Klassen (B und BE) gleichzeitig erworben werden.

Mindestalter

18 Jahre, bei BF17: 17 Jahre

Die praktische Prüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des mindestalters absolviert werden.

Für eine Anmeldung mit unter 18 Jahre ist die Einwilligung der:des Erziehungsberechtigten notwendig.

Benötigte Unterlagen & Dokumente

Keine Sorge: Wir kümmern uns um den Führerscheinantrag bei der Behörde. Dafür brauchen wir von Dir:

- Biometrisches Passbild für die Ausstellung
- Sehtest-Ergebnisse (Sehtest muss bestanden sein)
- Ausweis- und Führerscheinkopie

Wenn die Klasse BE mit dem Führerschein der Klasse B zusammen erworben wird, reichen die für den Führerschein benötigten Dokumente aus.

Befristung: Hat der Führerschein ein "Auslaufdatum"?

Befristung:
Die Fahrerlaubnis läuft nicht ab. Allerdings ist das Dokument "nur" 15 Jahre gültig.

Das heißt: Spätestens nach 15 Jahren nach Erhalt des Führerscheins musst Du ein neues Dokument beantragen, das dann wieder 15 Jahre gültig ist.

Ausbildung & Unterricht

Es ist keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.

Zur Vorbereitung auf die praktische Prüfung sind folgende Sonderfahrten Pflicht:

Benötigte Sonderfahrten:
- 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landesstraßen („Überlandfahrt“)
- 1 Fahrstunden auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen
- 1 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit („Nachtfahrt“)


Als Stunde gelten dabei 45 Minuten.Wie viele Fahrstunden Du darüber hinaus mit dem Anhänger benötigst, um Fahrsicherheit zu erlangen, legen wir individuell mit Dir fest.

Prüfung


Um den Führerschein der Klasse BE zu bekommen, muss nur eine praktische Prüfung bei TÜV/DEKRA nach der abgeschlossenen praktischen Fahrschulung bestanden werden.

Die TÜV/Dekra-Prüfung für den Führerschein BE dauert 55 Minuten. Währenddessen werden sicherheitsrelevante Kontrollen, das An- und Abkuppeln des Anhängers sowie sicheres Fahren inner- und außerorts überprüft.

Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden.


Kosten

Die Kosten für den Führerschein variieren von Person zu Person, denn sie berechnen sich aus den genommenen Fahrstunden, Unterrichtsmaterialien, benötigte Dokumente und Unterlagen, Prüfungs-Anmeldegebühren und der Grundgebühr, die die Fahrschul-Verwaltungsgebühren und den theoretischen Unterricht beinhaltet.

-Grundbetrag: 380,00€ (bei Zweiterwerb, also wenn schon ein Führerschein bei uns absolviert wurde: 180,00€)
- Grundbetrag, wenn Klasse B und BE oder zusammen gebucht werden: 420,00€
- Praktische Prüfung: 170,00€
- Fahrstunde (á 45 Minuten): 60,00€
- Fahrstunde auf Bundes- und Landstraßen: 71,00€
- Fahrstunde auf Autobahnen: 71,00€
- Fahrstunde bei Dämmerung und Dunkelheit („Nachtfahrt“): 71,00€
- Nicht rechtzeitig abgesagte Fahrstunde: 60,00€

- Zzgl. Kosten für das Lehrmaterial und für die benötigte Dokumente/Unterlagen

Du findest hier nicht die Infos, die Du brauchst und hast noch weitere Fragen?
Kein Problem!
Kontaktiere mich dazu gerne!

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